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Gültig ab 01.01.2010

Steuer auf Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen  105 % der einfachen Kantonssteuer 
Steuer auf Gewinn und Kapital der juristischen Personen  93 % der einfachen Kantonssteuer 
Liegenschaftssteuer  0.3 % des Steuerwerts 
Erbschafts- und Schenkungssteuern  70 % der Kantonssteuer  
Händerungssteuern auf den entgeltlichen Grundstücksübertragungen  Fr. 1.00 je Franken Kantonssteuer 
Besondere Steuer auf Liegenschaften von Gesellschaften, Vereinen und Stiftungen  Fr. 0.50 je Franken Kantonssteuer